BerufserfahrungIm Rahmen von Insolvenz- und Schuldnerberatung sprechen wir mit Ihnen zeitnah über Lösungsmöglichkeiten und des eventuellen für Sie jeweiligen Insolvenzverfahrens.
Die Insolvenzordnung (InsO) ermöglicht es überschuldeten Verbrauchern und/oder Gewerbetreibenden innerhalb von 6 Jahren (oder Neu verkürzt auf durchaus realistische 5 bzw. u.U. gar nur noch 3 Jahre) eine Regulierung auch Ihrer Schulden mit abschließender Restschuldbefreiung.
• Wir führen mit Ihnen den Außergerichtlichen Einigungsversuch durch, informieren über Erfolgsaussichten einer Verbraucher- und/oder Regelinsolvenz und unterstützen bei der Erstellung von Sanierungsplänen.
• Scheitern die außergerichtlichen Verhandlungen, stellen wir Ihnen die zwingend notwendige Bescheinigung für das gerichtliche Verfahren aus und bereiten mit Ihnen gemeinsam den gerichtlichen Insolvenzantrag vor.
(Ggf. In RA-Coop. vor Ort (Leipzig) — weisungsgebunden)