BerufserfahrungArbeitsrechtskanzlei – Arbeitsrecht in Leipzig – Ihre Vorteile
Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten wir Sie in allen Fragen des Arbeitsrechts, wie Abfindung, Abmahnung, Arbeitsvertragsgestaltung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Abfindung, Gehalt, Lohn, Kündigung, Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch, Urlaubsabgeltung, Vergütung, Wettbewerbsverbote, Zeugnis, Zeugnisberichtigung, Provisionen, Rückzahlungsvereinbarungen von Weiterbildungskosten, Fortbildungskosten, Gratifikationen und Weihnachtsgeld usw. usw. Weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht und zum Umfang meiner Beratungsleistungen finden Sie unter Schwerpunkt Arbeitsrecht.
Wir beraten in unserer Kanzlei ausschließlich im Bereich des Arbeitsrechts bzw. Arbeitsförderungsrechts. Sie finden bei uns keine Vielzahl von Fachanwaltstiteln, Tätigkeitsschwerpunkten oder Interessenschwerpunkten in anderen Rechtsgebieten, weil wir der Meinung sind, dass man als Anwalt nur auf einem klar abgegrenzten Rechtsgebiet gute Leistungen und Ergebnisse erzielen kann.
Durchweg positive Bewertungen unserer rechtsberatenden fachanwaltlichen Tätigkeiten im Arbeitsrecht bei anwalt.de, 123Recht.net und beim Bewertungsportal Provenexpert. Vertrauen Sie den positiven Erfahrungen und guten Bewertungen anderer Mandanten!
Soweit Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht und damit Spezialisten in diesem Rechtsgebiet mit guten Bewertungen suchen, sind Sie bei der Arbeitsrechtskanzlei Thomas Böttcher genau richtig.
Sie profitieren von unserer 19-jährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und insbesondere des Kündigungsschutzrechts und haben die Möglichkeit zu einem sofortigen Telefongespräch mit mir als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Sollte dies aufgrund eines Terminals nicht möglich sein, rufe ich schnellstmöglich zurück.
Sie sprechen mit einem kompetenten Berater, der sich mit Ihrem Zielen identifiziert und Ihrem Fall mit der nötigen Diskretion und Durchsetzungskraft bearbeitet. Da ich mich auf Arbeitsrecht spezialisiert habe, werden Sie von einem Experten in diesem Rechtsgebiet beraten. Der umfang Unserer Beratungsleistungen Infos finden Sie auf der Seite Schwerpunkt Arbeitsrecht zum nachlesen.
Sie erhalten auf Wunsch einen Terminvorschlag zur persönlichen Besprechung Ihres Falls in unseren Kanzleiräumen in der City von Leipzig (Augutusplatz).
Sie als Mandant bestimmen den Umfang unserer Tätigkeiten durch einen klar begrenzten Auftrag und werden vorab über die anfallenden Kosten aufgeklärt bzw. über die Möglichkeiten einer Kostenübernahme bei bestehender Rechtsschutzversicherung oder eventuellen Prozeßkostenhilfe.
Sie werden in ihrer Rechtssache jederzeit über den Verfahrensstand informiert.
Wir beraten und vertreten Sie nur im Bereich des Arbeitsrechts!
Wir haben uns als Fachanwälte für Arbeitsrecht für eine Spezialisierung und damit Fokussierung im Bereich des Arbeitsrechts entschieden. Damit können wir eine kompetente Beratung in diesem Bereich gewährleisten. Wir beraten Sie vom Abschluss des Arbeitsvertrages bis zu dessen Kündigung und darüber hinaus zu allen Fragen des Arbeitsrechts.
Zu unseren Mandantenpool gehören Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wir haben uns bewusst nicht für eine Seite entschieden, weil wir damit die Sicht- und Denkweise der jeweiligen anderen Partei gut in die Verhandlungen einbeziehen können.
Zu unseren Beratungsleistungen gehören beispielsweise folgende Gebiete:
Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen (insbesondere auf unzulässige und unwirksame Klauseln)
Erstellung und Prüfung von Aufhebungsverträgen
Beratung zur Vorbereitung einer fristgemäßen oder fristlosen Kündigung
Beratung und Prüfung von Abmahnungen
Prüfung der Wirksamkeit einer Kündigung
Kündigungsschutzklagen
Prüfung von Sozialplänen und Sozialplanansprüchen
Prüfung und Durchsetzung von Abfindungen
Entfristungsklagen bei befristeten Arbeitsverträgen
Lohn- und Gehaltsklagen (Entgeltansprüche)
Urlaub- und Urlaubsabgeltungsansprüche
Geltendmachung und Prüfung von Sonderzahlungen (Gratifikationen, Weihnachtsgeld)
Mobbing oder Ansprüche aus dem AGG (Gleichbehandlungsgesetz)
Erstellung und Prüfung von Abwicklungs- oder Aufhebungsverträgen
Prüfung von Rückzahlungsvereinbarungen zu Fortbildungskosten
Prüfung von Wettbewerbsklauseln
Klagen auf Zeugniserteilung oder auf Berichtigung
Erstellung von Zeugnissen
Forderungsanmeldung von Arbeitsentgeltansprüchen – Arbeitsinsolvenzrecht
Prüfung, Widerspruch und Klage gegen Sperrzeitbescheide
Prüfung von Schadenersatzansprüchen
Klagen gegen korrigierende Rückgruppierungen
Beratung zu kollektivrechtlichen Ansprüchen und Fragestellungen:
Mitbestimmung und Beteiligung des Betriebsrates
Durchführung von Beschlussverfahren
Entwurf und Beratung zu Betriebsvereinbarungen oder Dienstvereinbarungen