Transport. Die Spedition und Lagerei von Gütern. Die Konfektionierung, Dienstleistungen im Bereich Industrie- und Fertigungslogistik sowie die Errichtung und Verwaltung von Logistikimmobilien sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
Wholesale trade. (i) die Entwicklung und Vertrieb von ECA-Anlagen für kundenspezifische Anwendungen zur Produktion von pharmazeutischen und kosmetischen Rohstoffen, Biozid- und Medizinprodukten, Pflanzenschutzmitteln und Desinfektionslösungen für Trink-, Prozess- und Abwasser, (ii) die Entwicklung, Produktion und Vertrieb von katalytischen Coatings, Membranelektrolysezellen und Verfahrenstechnologien zur Stabilisierung metastabiler Lösungen, (iii) die Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Reinigungsanlagen für Wasser und (iv) der Vertrieb der durch die Entwicklungen der Ziffer (i) bis (iii) entstehenden Produkten und (v) die Beteiligung an und das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie (vi) die Erbringung von Dienstleistungen für Beteiligungsunternehmen.
Transport. Die Durchführung von Gebäude-, Glas-, Fassaden-, Innen- und ähnlichen Reinigungsarbeiten, die Erbringung von Hausmeisterdienstleistungen sowie die Vergabe von damit in Zusammenhang stehenden Aufträgen zur Durchführung von Handwerkerleistungen, die Verwaltung, die Vermietung sowie der An- und Verkauf von Immobilien aller Art und damit verbundene Geschäfte einschließlich solcher Geschäfte, die der Genehmigung nach § 34 c GewO bedürfen.
Transport. Die Verwaltung eigenen Vermögens und die Durchführung von Logistik im Bereich Transport und Spedition.
Transport. Durchführung von Güterkraftverkehr und Transporten, sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
Logistics. Gewerbliche Organisation und Duchführung verkehrslenkender Maßnahmen für Schwertransporte im Güterverkehr.
Transport. Die Erbringung von logistischen Dienstleistungen, die Durchführung von Gütertransporten und Erdarbeiten, der Handel mit Baustoffen aller Art und Nutzfahrzeugen, die Nutzfahrzeugvermietung und LKW-Stellplatzvermietung, sowie die Durchführung von Nutzfahrzeugreparaturen.
Transport. Der Betrieb eines Krankentransportunternehmens sowie der Handel mit Krankentransportfahrzeugen.
Transport. Betrieb eines Transport- und Logistikunternehmens, insbesondere die Durchführung und Abwicklung von nationalen und internationalen Luftfrachtlieferungen.
Transport. Organisation von Speditions- und Transportaufträgen, die Erbringung logistischer Dienstleistungen und die Durchführung von Transporten.
Transport. Das Outsourcen von Versandtätigkeiten klein- und mittelständischer Unternehmen, der Erwerb und die Veräußerung von Lizenzen, Markenrechten, Patenten und Gebrauchsmustern, der Vertrieb, die Verwaltung, das Marketing sowie die logistische und kaufmännische Abwicklung vorgenannter Unternehmensaktivitäten, der Transport von Waren jeglicher Art und der Handel mit Waren aller Art, insbesondere Bekleidung, Accessoires, Taschen, Schuhen, und die Vermittlung von Dienstleistungen aller Art, insbesondere im Bereich der Modebranche sowie der An- und Verkauf und die Vermietung von Kraftfahrzeugen.
Transport. Neuer Unternehmensgegenstand: Transport und Verteilung von adressierten Sendungen in Deutschland.
Transport. Die Gesellschaft dient Zwecken des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Sie nimmt für den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (ZV VRS) die diesem obliegenden Aufgaben wahr und sie nimmt - in Abstimmung mit den Verbundverkehrsunternehmen - als Dienstleister im Rahmen eines Verkehrsverbundes nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (derzeit: § 8 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)) Aufgaben wahr. Dazu gehören: 5. Dienstleistungen für den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg in Fragen, die sich aus dessen Funktion als zuständige Behörde nach den einschlägigen gesetzlilchen Vorschriften (derzeit: Artikel 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 F 91) ergeben. 7. Koordinierung des verbundbezogenen betrieblichen Leistungsangebotes im Schnittstellenbereich sowie das Abstimmen der Fahrpläne (derzeit: gem. § 8 Abs. 3 i.V.m. § 40 PBefG). 8. Erstellung des Verbundfahrplanes. 9. Festsetzung und Änderung des Gemeinschaftstarifs (Verbundtarif), der Übergangstarife und der Beförderungsbedingungen nach § 39 PBefG sowie die Entwicklung eines Rahmens für ein einheitliches Vertriebssystem. 10. Betreiben des regionalen Marketing, d.h. der Marktforschung und der Verkaufsförderung sowie die Öffentlichkeitsarbeit Werbung und Fahrgastinformation. 11. Erstellung einer jahresbezogenen Erfolgsrechnung getrennt für den SPNV und den ÖPNV im Übrigen. 12. Ermittlung und Fortschreibung der unternehmensspezifischen Aufwanddeckungsfehlbeträge nach § 14 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung. 15. Umsetzung von Einnahmeaufteilungsregelungen. 16. Abschluss von Kooperationsverträgen mit Verkehrsunternehmen nach § 16 Abs. 2 und mit Aufgabenträgern, die Brutto-Verträge ausgeschrieben haben. 17. Fragen im Zusammenhang mit dem Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Ausbildungsverkehr (derzeit nach § 45a PBefG/§ 2 des Artikels 8 ENeuOG, der Fahrgelderstattung (derzeit nach dem SGB IX) und den statistikrelevanten Gesetzen (derzeit dem Gesetz zur Durchführung einer Statistik über die Personenbeförderung im Straßenverkehr). 18. Wahrnehmung verbundbezogener Verkehrsforschung. 19. Entgeltliche Geschäftsbesorgungen für andere Aufgabenträger, zuständige Behörden und/oder vergleichbare Organisationen. 20. Über den Verbundraum hinausgehende Tätigkeiten, insbesondere in Form von Geschäftsbesorgungen.
Transport. Erbringung von Arbeiten in den Bereichen Gebäudereinigung, Raumausstattung, Winterdienst, Hausmeisterservice, Umzüge und Transporte. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Erbringung von Arbeiten in den Bereichen der Lüftung- und Klimaanlagentechnik sowie die Durchführung von Wartungsarbeiten an Elektrogeräten, Lüftungen und Klimaanlagen.
Transport. Erbringung von Transportleistungen im Güternah- und Fernverkehr.
Transport. Die Gesellschaft dient ausschließlich Zwecken des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Sie führt für den “Zweckverband Nahverkehr - SPNV ﹠ Infrastruktur - Rheinland“ (ZV NVR) die diesem obliegenden Aufgaben durch, sofern keine Eigenerledigung durch den ZV NVR rechtlich geboten ist. Zu ihren Aufgaben gehört es insbesondere, den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu planen, zu organisieren und auszugestalten sowie den Infrastrukturausbau zu fördern. Dazu gehören im Einzelnen u.a.: 1. Entwicklung des betrieblichen Leistungangebotes des SPNV (einschließlich der Schienenersatzverkehre nach ÖPNVG NRW) für jeweils eine Fahrplanperiode. Für das betriebliche Leistungsangebot nach Satz 1 ist ein Rahmenfahrplan aufzustellen, der die Grundlage für die Abstimmung der Fahrpläne der Verkehrsunternehmen bildet. Die Gesellschaft wird auf die Koordination der Fahrpläne und Übergänge im Schnittstellenbereich insbesondere zum ÖPNV hinwirken. 2. Durchführung von Vergabeverfahren im SPNV und Vorbereitungen des Abschlusses von SPNV-Verkehrsverträgen mit Eisenbahnverkehrsunternehmen. Dabei ist grundsätzlich der Abschluss von Nettoverträgen anzustreben. Abstimmung mit anderen SPNV-Aufgabenträgern bei SPNV-Linien, die das Gebiet des NVR überschreiben. Die Abwicklung der bisher von den Trägerzweckverbänden abgeschlossenen SPNV-Verkehrsverträgen. 3. Förderung von Investitionen im ÖPNV gemäß § 12 ÖPNVG NRW; Erstellung eines Katalogs der zu fördernden Maßnahmen unter Berücksichtigung der bereits erteilten Verpflichtungen und Einplanungen. Entwicklung von Vorschlägen zu Infrastrukturmaßnahmen im Sinne des § 13 ÖPNVG NRW in Abstimmung mit dem Land NRW. Als Grundlage für die konzeptionelle Verkehrsplanung für den SPNV (einschließlich der Schienenersatzverkehre nach ÖPNVG NRW) hat die Gesellschaft - soweit erforderlich - insbeondere Verkehrsanalysen und -prognosen aufzustellen. 4. Erstellung des SPNV-Nahverkehrsplans für den ZV NVR auf der Grundlage der gültigen SPNV-Nahverkehrspläne und verabschiedeter Zielkonzepte der Zweckverbände Verkehrsverbund Rhein-Sieg (ZV VRS) und Aachener Verkehrsverbund (ZV AVV) (Trägerverbände). Koordinierung des SPNV-Nahverkehrsplans des ZV NVR mit den Nahverkehrsplänen benachbarter Zweckverbände unter Mitwirkung der betroffenen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen. Abstimmung des SPNV-Nahverkehrsplanes mit den lokalen Nahverkehrsplänen der Kreise und kreisfreien Städte. Dies kann durch den jeweiligen Trägerzweckverband, in dessen Gebiet die Gebietskörperschaft liegt, erfolgen. 5. Entwicklung von Rahmenbedingungen und Richtlinien zur Förderung von Investitionen im ÖPNV. 6. Wahrnehmung der Aufgaben eines Trägers öffentlicher Belange für den Zuständigkeitsbereich des ZV NVR. 7. Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung -der Bedarfs- und Ausbaupläne und der Integrierten Gesamtverkehrsplanung gemäß § 7 Abs. 1 ÖPNVG NRW für den ÖPNV in NRW, -des ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplanes gemäß § 7 Abs. 2 ÖPNVG NRW und -des einvernehmlich mit dem zuständigen Ministerium und dem Verkehrsausschuss des Landtages festzulegenden SPNV-Netzes im besonderen Landesinteresse gemäß § 7 Abs. 4 ÖPNVG NRW. 8. Interessenvertretung für den ZV NVR im Rahmen von Gesetzgebung-, Verordnungs- und sonstigen Verfahren.
Transport. Durchführung von Arbeiten aller Art im Bereich des Gütertransports und der Logistik.